Hoch- und Ingenieurbau
Unsere Bauingenieure*innen des konstruktiven Ingenieurbaus setzen die Architektenentwürfe in die Genehmigungs- und Ausführungsplanung um. Sie beraten zur rationellen Ausführung und erbringen alle erforderlichen Nachweise für Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit. Langjährige Berufserfahrung und permanente Weiterbildung gewährleisten optimale Planungsleistungen in allen Bereichen des Hoch- und Ingenieurbaus.
Nach dem Vier-Augen-Prinzip begutachten Prüfingenieure*innen die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit einschließlich Brand- und Schallschutz für Bauwerke des Massiv-, Stahl-, Holz-, Glas- und Kunststoffbaus. Dies gilt sowohl für die Planungsphase als auch für die Bauüberwachung.
Leistungsbild
Beton, Mauerwerk, Holz, Stahl,
Glas und Kunststoff
Bauwerke
Büro-, Verwaltungs-, Wohnungs- und Klinikgebäude, Hallenkonstruktionen, turmartige Bauwerke, Bauen im Bestand, Schäden an Gebäuden
Leistungen
Grundlagenermittlung, Vorentwurf- und Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Objektüberwachung, Mitwirkung bei der Vergabe, Schallschutznachweise, Brandschutznachweise, Erdbebennachweise
Grundlagen
Allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere Eurocodes (EC), DIN-Normen, Produktnormen, Europäisch Technische Bewertungen (ETA), allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) und Prüfzeugnisse, vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) bzw.
Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
Beton- und Mauerwerksbau
Holzbau
Bauwerke
Büro-, Verwaltungs-, Wohnungs- und Klinikgebäude, Hallenkonstruktionen, turmartige Bauwerke, Bauen im Bestand, Schäden an Gebäuden
Leistungen
Prüfung der statischen Berechnungen, Prüfung der Ausführungspläne, Prüfung von Fertigteilen, Prüfung von Werkstattzeichnungen, Prüfung von Abbundplänen im Holzbau, Prüfung des Schall- und Brandschutzes, Prüfung von Erdbebennachweisen
Grundlagen
Landesbauordnungen, z. B. LBO Baden-Württemberg
Allgemeine Ausführungsverordnungen zur Landesbauordnung, z. B. LBOAVO Baden-Württemberg
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung, z. B. LBOVVO Baden-Württemberg
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) des Landes Baden-Württemberg
Weitere Rechtsvorschriften der Bundesländer Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Baustatik und Baukonstruktionen des Massiv-, Stahl-, Holz- und Glasbaus
Bauwerke
Büro-, Verwaltungs-, Wohnungs- und Klinikgebäude, Hallenkonstruktionen, turmartige Bauwerke, Bauen im Bestand, Schäden an Gebäuden
Leistungen
Gerichts- und Privatgutachten, Beweissicherungen, Beurteilung von Schäden an Gebäuden, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Untersuchung von Wärme und Feuchte
Grundlagen
Allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere Eurocodes (EC), DIN-Normen, Produktnormen, europäisch technische Bewertungen (ETA), allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) und Prüfzeugnisse, vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bzw.
Zustimmung im Einzelfall (ZiE)